Customer Area
auf exklusiven Kundenberich einloggen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahmebedingungen unseres Programmes gilt das Gesetz D.Lgs n. 206 vom 06.09.2005 “Codice del Consumo”, das Gesetz 1084 vom 27/12/1977 (CCV) und das regionale Gesetz n. 33/2002 art. 69.

 

ANMELDUNGEN werden bis zum Ausverkauf der vorhandenen Plätze angenommen. Bei der Reservierung muß der gesamte Betrag der Teilnähmerquote bezahlt werden.

AUFGABEN: Keine Geldrückgabe wer bei Abfahrt nicht anwesend ist – wer auf den Ausflug verzichtet – wer ein gültiges Dokument (Ausweis/Reisepass) für Auslandsausflüge vergisst. 70% Geldrückgabe, bei Stornierung bis 24 Stunden vor der Abfahrt. Keine Geldrückgabe bei überschreiten dieser Frist – Komplette Geldrückgabe (des Vouchers) falls die Reisebüro den Ausflug annulliert.

 

ARENA DI VERONA: in jedem Fall keine Ruckerstattung der Eintrittskarte für gebuhte Auffuhrung.

 

VERANTWORTUNG DES TRANSPORTUNTERNEHMERS: Die Transportunternehmer sind gegenüber der Reisenden nur begrenzt, und nur für die Dauer des Transportes mit dem Transportmittel verantwortlich, wie es in den Transportbedingunegen vorgesehen ist. Streike, Verschiebungen aufgrund von ungünstigen Wettereinflüssen, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. Werden als Höhere Gewalt betrachtet und dafür muß weder der Transportunternehmer noch der Veranstalter haften. Eventuelle zusätzliche Spesen, die dadurch entstehen, werden nicht vergütet. Bei Ausflügen mit dem Motorboot , behält sich Armonia Viaggi das Recht vor, bei schlechten Wetterbedingungen das Motorboot durch einen Reisebus bis zum ersten verfügaben Hafen zu ersetzen. Von dort wird dir Fahrt nach Venedig mit anderen Schiffen organisiert.

 

KINDER ERMÄSSIGUNG: Kinder bis zu 1 Jahr, die keinen eigenen Sitzplatz im Reisebus in Anspruch nehmen, haben 100% Skonto. In einige Ausflüge bezahlen sie die Versiecherung. Kinder von 2 – 12 Jahren erhalten eine Ermässigung auf den Ticketpreis.

 

Die ZTL gebuhren sind in den Ausflugspreisen nach Venedig imbegriffen.